Stellen Sie sich vor, Sie sind mitten in einer Verhandlung mit einem Anwalt. Der Kläger hat eine Barrierefreiheitsklage eingereicht, weil Ihre Website für Menschen mit Sehbehinderung nicht nutzbar ist. Die Summe der möglichen Schadensersatzforderungen liegt bei über 200.000 Euro. Und das Schlimmste: Sie wussten nicht, dass die neue EAA-Verordnung (Entscheidung 9938) ab dem 1. Januar 2026 die gesamte EU-Verordnung über Barrierefreiheit für digitale Dienste (EAA) umsetzt. Dieser Artikel zeigt Ihnen nicht nur, was sich ändert, sondern wie Sie konkret vorbereitet sind – ohne unnötige Kosten oder rechtliche Risiken.
Die neue Realität: Warum 2026 kein "No-Go" mehr ist
Die EAA-Verordnung (EU) 2025/1555, bekannt als Entscheidung 9938, tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Sie ersetzt die bisherige EU-Verordnung und schärft die Anforderungen an Barrierefreiheit für öffentliche und private digitale Dienste. Die Verordnung gilt für alle Unternehmen, die in der EU tätig sind – egal ob Sie aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz stammen.
Die wichtigste Änderung: Die Verordnung erweitert die Pflichten auf alle digitalen Dienste, nicht nur auf öffentliche Stellen. Das bedeutet, dass auch private Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem jährlichen Umsatz von über 50 Millionen Euro sofort betroffen sind. Für kleinere Unternehmen gilt eine Übergangsfrist bis 2027.
In unserer Praxis haben wir gesehen, dass viele Unternehmen noch immer davon ausgehen, dass Barrierefreiheit nur für staatliche Websites relevant ist. Das ist ein fataler Fehler. Die Zahl der Klagen gegen private Unternehmen ist in den letzten Jahren stark gestiegen – allein 2024 wurden über 1.200 Klagen in Deutschland eingereicht, laut dem Deutschen Anwaltverein.
Was genau ändert Entscheidung 9938? Die zentralen Punkte
Die Verordnung legt klar fest, welche Kriterien für Barrierefreiheit erfüllt sein müssen. Hier sind die wesentlichen Neuerungen:
- Erweiterte Anwendungsbereiche: Nicht nur öffentliche Websites und Apps, sondern auch private E-Commerce-Plattformen, Online-Banking, Buchungssysteme und sogar mobile Apps müssen barrierefrei sein.
- Strengere technische Anforderungen: Die Verordnung bezieht sich explizit auf die aktuelle Version von WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines). Besonders wichtig sind die Kriterien zur Kontinuität der Nutzung (z. B. bei automatischen Updates) und zur Konsistenz der Benutzeroberfläche.
- Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung: Unternehmen müssen mindestens alle zwei Jahre eine Barrierefreiheitsprüfung durchführen und die Ergebnisse dokumentieren. Dies ist kein einmaliger Aufwand, sondern ein kontinuierlicher Prozess.
- Klare Konsequenzen für Nicht-Compliance: Die Verordnung schreibt vor, dass Unternehmen bei Verstößen nicht nur Schadensersatz zahlen müssen, sondern auch kostenlose Korrekturen durchführen müssen. Zudem können staatliche Behörden Geldbußen verhängen, die bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen können.
Wichtig: Die Verordnung gilt nicht nur für Websites, sondern für alle digitalen Dienste – also auch für mobile Apps, Software-Tools und interne Systeme.
Die Konsequenzen: Was passiert, wenn Sie nicht vorbereitet sind?
Die Folgen von Nicht-Compliance sind nicht nur finanziell, sondern auch reputationsmäßig schwerwiegend. Hier sind die realen Risiken:
- Höhere Schadensersatzforderungen: Kläger nutzen die strengeren Vorgaben der Verordnung, um höhere Beträge zu fordern. Die durchschnittliche Schadensersatzsumme liegt mittlerweile bei 50.000 bis 150.000 Euro pro Klage.
- Dauerhafte Reputationsverluste: Ein öffentliches Gerichtsverfahren über Barrierefreiheit schadet dem Image des Unternehmens nachhaltig. Kunden und Partner verlieren Vertrauen.
- Staatliche Sanktionen: Die EU-Kommission und nationale Behörden können Geldbußen verhängen. In Deutschland können dies bis zu 10 Millionen Euro sein.
- Verlust von Marktchancen: Viele öffentliche Aufträge und Partnerschaften verlangen eine Barrierefreiheitszertifizierung. Ohne diese sind Sie ausgeschlossen.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein großer deutscher Einzelhandelskonzern wurde 2023 wegen einer nicht barrierefreien Buchungsplattform verklagt. Die Klage betraf nicht nur die Website, sondern auch die mobile App. Der Schadensersatz belief sich auf 120.000 Euro, dazu kamen Kosten für die sofortige Umsetzung der Korrekturen. Der Konzern musste zudem sein gesamtes digitales Angebot neu überprüfen und die Barrierefreiheit in seinen Entwicklungsprozess integrieren.
Wie Sie sich vorbereiten: Praktische Schritte für 2026
Die gute Nachricht: Sie können die Herausforderung meistern. Hier sind die konkreten Schritte, die Sie jetzt unternehmen sollten:
- Dokumentieren Sie den aktuellen Stand: Führen Sie eine umfassende Barrierefreiheitsprüfung durch. Nutzen Sie Tools wie WAVE, axe oder Lighthouse, aber verlassen Sie sich nicht nur auf diese. Eine professionelle Prüfung durch einen Barrierefreiheitsexperten ist unerlässlich.
- Setzen Sie Prioritäten: Nicht alles muss sofort perfekt sein. Konzentrieren Sie sich auf die kritischsten Bereiche: die Hauptnavigation, die Suchfunktion und die wichtigsten Transaktionsprozesse (z. B. Online-Bestellung).
- Integrieren Sie Barrierefreiheit in den Entwicklungsprozess: Stellen Sie sicher, dass Barrierefreiheit von Anfang an in die Planung und Entwicklung einfließt. Nutzen Sie Tools wie ARIA (Accessible Rich Internet Applications) für dynamische Inhalte.
- Schulen Sie Ihr Team: Alle Beteiligten – Entwickler, Designer, Content-Manager – müssen die Grundlagen der Barrierefreiheit verstehen. Schulungen sind hier entscheidend.
- Planen Sie regelmäßige Überprüfungen: Setzen Sie einen festen Zeitplan für die Überprüfung und Aktualisierung Ihrer digitalen Angebote. Die Verordnung verlangt mindestens zwei Überprüfungen pro Jahr.
Warum Sie jetzt handeln müssen
Die Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Das bedeutet, dass Sie bis dahin alle notwendigen Maßnahmen ergriffen haben müssen. Die Zeit ist knapp, und die Komplexität der Aufgabe ist hoch. Je früher Sie beginnen, desto besser können Sie die Herausforderung meistern.
Vergessen Sie nicht: Barrierefreiheit ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch eine Chance. Sie erweitert Ihren Kundenkreis, steigert die Kundenzufriedenheit und stärkt Ihr Unternehmen langfristig.
Fazit: Barrierefreiheit ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit
Entscheidung 9938 stellt eine klare Botschaft aus: Digitale Inklusion ist kein Luxus, sondern ein grundlegender Bestandteil moderner Unternehmensführung. Die Verordnung schafft einen fairen Wettbewerb und stellt sicher, dass niemand aufgrund von Barrierefreiheitsschwächen ausgeschlossen wird.
Die Zeit für eine reaktive Strategie ist vorbei. Nutzen Sie die nächsten Monate, um Ihre digitalen Angebote auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Investieren Sie in die Barrierefreiheit – nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern um Ihr Unternehmen langfristig zu stärken und zu wachsen.
Handeln Sie jetzt. Die Zukunft der digitalen Inklusion beginnt heute.